Seit dem Jahr 1874 bestand in Böhmenkirch eine Pflichtfeuerwehr. Dieses System sollte nun auch einmal eine Änderung erfahren. Nachdem nun in vielen Nachbarorten seit mehreren Jahren eine Freiwillige Feuerwehr gegründet wurde, so blieb für die hiesige Gemeinde auch nichts anderes übrig, als diesem Beispiel nachzuahmen. Der Gedanke an die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr geht bis auf das Jahr 1910 zurück. Auf Veranlassung des Oberamts hat sich der damalige Ortsvorsteher Schultheiss Schwarz mit dieser Angelegenheit schon befasst. Es wurden zwecks Gründung die erforderlichen Unterlagen eingeholt. Ein Zustandekommen ist aus unbekannten Gründen nicht erfolgt. Die Ursache dürfte wohl auf den Grossen Brand im Jahre 1910 und den dadurch anwachsenden vielen Aufbauarbeiten zurück zuführen sein.

Ein weiterer Versuch zwecks Gründung wurde im Jahre 1925 ( also 15 Jahre später ) durch Schultheiss Storr unternommen. Die Umwandlung der Plichtfeuerwehr in eine Freiwillige wurde auf Grund Gemeinderätlichen Beschluss auf ein Jahr zurück gestellt. Doch das Bestehen der Plichtfeuerwehr sollte nicht mühen. So kam es nun auf wiederholtes Mahnen seitens des Oberamts auf eine weitere Stellungsnahme in dieser Angelegenheit. Bürgermeister Litz hat sich erneut zur Aufgabe gemacht, dieses Objekt endlich einer Durchführung zu bewältigen. Unterm 10 März des Jahres wurde die Mannschaft der seitherigen Plichtfeuerwehr im Gasthaus zum Lamm zusammenberufen. Bürgermeister Litz hat in kürzen Worten an die Versammlung das Vorhaben geschildert die Einzelheiten sowie der Zweck und Ziel zur Gründung einer freiwilligen Feuerwehr hervorgehoben. Es bedarf sich jedoch keiner besonderen Schwierigkeiten um dieses Vorhaben zu einem Resultat zu bringen. Aus den Reihen der seither in Pflicht Gedienter Feuerwehrleute zeigte sich bald reges Aufsehen, so dass weniger Tage nachher durch schriftliche Erklärung die erforderliche Mannschaft zur freiwilligen Feuerwehr zusammengestellt war. Es darf dabei noch hervorgehoben werden dass zur Vollendung der Gründung das seitherige Füherspersonal lebhafter Interesse beigezollt haben. Mit der Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr wurde die bisher ungerecht empfundene Befreiung solcher Personen, die auswärts beschäftigt waren und ungestört ihrer Arbeit & Verdienst nach gehen konnten, endlich aus der Welt geschafft.

Böhmenkirch, den 20 März 1931

 

Quelle: Protokollbuch der Freiwilligen Feuerwehr Böhmenkirch